Rechtsprechung
BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 11 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Honorar - Vorschuß - Veranlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung Rückzahlungsverpflichtung besteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Buchführungspflicht
- Gewinnermittlung
- Ausübung des Wahlrechts
- Zufluss-/Abfluss-Prinzip
- ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
Papierfundstellen
- BFHE 136, 94
- NJW 1983, 304
- BStBl II 1982, 593
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.06.1963 - IV 111/59 U
Geltung der allgemeinen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsgrundsätze für die …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79
Vorschußweise geleistete Honorare sind auch dann zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, daß sie teilweise zurückzuzahlen sind (Änderung der Rechtsprechung zu BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534).Zwar seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juni 1963 IV 111/59 U (BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534) Vorschüsse, die mit künftigen Honoraren zu verrechnen und daher als auflösend bedingt geleistet anzusehen seien, insoweit nicht als Einnahmen zu behandeln, als eine Rückzahlungsverpflichtung bereits im Zeitpunkt der Veranlagung festgestanden habe.
Zur Begründung trägt sie vor, daß die Rückzahlungsverpflichtung nach dem Urteil in BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534 bereits bei der Einkommensteuerveranlagung 1971 berücksichtigt werden müsse.
Zwar hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534 entschieden, daß Vorschüsse, die mit einer möglicherweise eintretenden Verrechnung für künftige Vergütungen behaftet und daher unter einer auflösenden Bedingung geleistet seien, nicht als Einnahmen i. S. des § 11 EStG zu behandeln seien, sofern der Eintritt der Bedingung im Zeitpunkt der Einkommensteuerveranlagung bereits festgestanden habe.
- BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73
Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79
Hat er keine Eröffnungsbilanz aufgestellt und keine den Stand des Vermögens bereits während des laufenden Jahres darstellende Buchführung eingerichtet, sondern nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er sich aufgrund der von ihm gewählten Gestaltung für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entschieden; sein späteres Verlangen, der Besteuerung einen nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermittelnden Gewinn zugrunde zu legen, ist eine unzulässige nachträgliche Änderung der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431). - BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71
Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung - …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79
Ein Zufluß liegt vor, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (BFH-Urteil vom 30. Januar 1975 IV R 190/71, BFHE 115, 559, BStBl II 1975, 776). - BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74
Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus …
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79
Einnahmen sind danach auch in den Fällen zugeflossen, in denen noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob die Einnahmen dem Empfänger endgültig verbleiben; stellt sich später heraus, daß der Empfänger den ihm zunächst zugegangenen Wert nicht endgültig behalten darf, sondern in einem späteren Veranlagungszeitraum zurückgewähren muß, so ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich nach § 11 EStG erst in dem späteren Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. März 1977 VIII R 106/74, BFHE 122, 60, BStBl II 1977, 545; vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184). - BFH, 13.12.1963 - VI 22/61 S
Einoprdnung von zurückgezahlten Zinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79
Einnahmen sind danach auch in den Fällen zugeflossen, in denen noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob die Einnahmen dem Empfänger endgültig verbleiben; stellt sich später heraus, daß der Empfänger den ihm zunächst zugegangenen Wert nicht endgültig behalten darf, sondern in einem späteren Veranlagungszeitraum zurückgewähren muß, so ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich nach § 11 EStG erst in dem späteren Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 1. März 1977 VIII R 106/74, BFHE 122, 60, BStBl II 1977, 545; vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Hierzu zählen auch erhaltene und geleistete Vorschüsse auf vom Betrieb noch zu erbringende oder noch in Anspruch zu nehmende Leistungen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593). - BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91
1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. …
Die Verfügungsmacht muß nicht endgültig erlangt sein (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287, 289 m. w. N.; vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593, und vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755, 757). - BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01
Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines …
Das entspricht dem allgemein für Überschusseinkünfte und für Gewinneinkünfte bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu beachtenden Grundsatz, dass ein zugeflossener Vermögensvorteil auch dann eine Einnahme bleibt, wenn der Empfänger den erlangten Wert nicht endgültig behalten darf, sondern zurückzugewähren hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593, …und vom 30. Juli 1997 I R 11/96, BFH/NV 1998, 308, sowie die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 11 Rz. 8 und § 20 Rz. 33).
- BFH, 13.10.1989 - III R 30/85
Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von …
Erstellt der Steuerpflichtige eine Eröffnungsbilanz und richtet er eine Buchführung ein, so hat er sich für eine Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) entschieden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593); hat er dagegen nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er aufgrund der von ihm getroffenen Gestaltung die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt.Ungeachtet dessen wurde auch keine Abrede über eine Verzinsung getroffen; auch zur Rückzahlung ist in dem Vertrag lediglich für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Klägers etwas ausgesagt (vgl. zu diesen Erfordernissen auch die BFH-Entscheidungen in BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593, …und vom 25. April 1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665, zu vorschußweise erhaltenen Rechtsanwaltshonoraren).
cc) Ebensowenig könnte bei einer Überschußrechnung in den Streitjahren schon berücksichtigt werden, daß der Kläger die empfangenen Vorschüsse in späteren Jahren zum großen Teil wieder zurückzahlen mußte; dieser Vorgang wirkt sich bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG - erst in den späteren Veranlagungszeiträumen einkünfte- oder einkommensmindernd aus (so die weitaus überwiegende Auffassung; s. insbesondere Urteil in BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593, mit zahlreichen Hinweisen;… ebenso Déon, a.a.O., Nr. 6b, S. 11;… von Gamm, Die Besteuerung der Handelsvertreter, 1988, Rdnr. 240;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., § 11 Anm. 2g;… Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 11 EStG Rdnrn. 100 ff.;… a. A. Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 11 Rdnr. B 70 ff.).
- BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05
Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei …
Endet gemäß § 158 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --wie bei der Verfallsklausel-- die Wirkung des Rechtsgeschäfts mit Eintritt der auflösenden Bedingung, so ist bereits mit Erhalt der Vermögensmehrung ein Zufluss anzunehmen (BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593). - BFH, 24.07.1986 - IV R 309/84
Anfang Januar zugeflossene Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung …
Insoweit ist die Bezeichnung der Abschlagszahlungen als "gegebenenfalls zurückzahlungspflichtige" Leistungen in § 10 Abs. 2 HVM-Niedersachsen unschädlich, denn Einnahmen sind nach der Rechtsprechung des Senats auch dann zugeflossen, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob sie dem Empfänger endgültig verbleiben (BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593). - BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05
Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses …
a) Muss ein Steuerpflichtiger, dem in einem Veranlagungszeitraum Einnahmen zugeflossen sind, die Einnahmen ganz oder zum Teil in einem späteren Veranlagungszeitraum zurückzahlen, ist die Rückzahlung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erst im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Leistung einkommensteuerlich zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 18. September 1965 VI 244/63 U, BFHE 81, 30, BStBl III 1965, 11; vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 1. März 1977 VIII R 106/74, BFHE 122, 60, BStBl II 1977, 545; vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593; vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287;… vom 4. Mai 2006 VI R 17/03, BFH/NV 2006, 1744, …und vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFH/NV 2006, 1979). - BFH, 24.09.2008 - X R 58/06
Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Damit hat sie ihr Wahlrecht ausgeübt (vgl. dazu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431; vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593;… vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509;… vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457). - BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81
Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung
Für diese Auffassung spricht auch, daß im umgekehrten Fall Einnahmen auch dann im Jahr des Zuflusses zu versteuern sind, wenn der Steuerpflichtige sie in einem späteren Kalenderjahr zurückzahlen muß und dies bereits im Zeitpunkt des Zuflusses feststeht oder möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 30. Januar 1975 IV R 190/71, BFHE 115, 559, BStBl II 1975, 776; vom 1. März 1977 VIII R 106/74, BFHE 122, 60, BStBl II 1977, 545; vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674; vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593). - BFH, 12.10.1994 - X R 192/93
Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch …
Erstellt der Steuerpflichtige eine Eröffnungsbilanz und richtet er eine ordnungsmäßige kaufmännische Buchführung ein, so hat er sich für eine Gewinn ermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG) entschieden; diese Ausübung des Wahlrechts ist nach Ablauf des betreffenden Gewinn ermittlungszeitraums nicht mehr änderbar (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, 96, BStBl II 1982, 593;… vom 29. August 1985 IV R 238/83, BFH/NV 1987, 504;… vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158).Hat er dagegen nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er "aufgrund der von ihm getroffenen Gestaltung" die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt (Urteil in BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287; vgl. auch BFH- Urteile vom 23. Juni 1983 IV R 185/81, BFHE 139, 56, 58, BStBl II 1983, 723: "Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben"; in BFHE 136, 94, 96, BStBl II 1982, 593).
- BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
- BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung …
- BFH, 13.10.1989 - III R 31/85
Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von …
- BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84
Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2017 - 2 K 2100/15
Zum Zufluss von Betriebseinnahmen bei Vereinnahmung von Fremdgeldern und …
- FG Münster, 12.09.2008 - 6 K 676/04
Notwendigkeit der Vereinnahmung von Einnahmen im Namen und für Rechnung eines …
- BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85
Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen - …
- FG Niedersachsen, 15.10.2008 - 3 K 345/07
Abgrenzung von Honorarvorschüssen und Darlehen durch eine Privatärztliche …
- FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
Steuerpflichtiger Vorschuss oder Darlehen bei einem Komponisten
- FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
Zeitpunkt der Versteuerung von Zinsen auf Bausparkonto; Vertraglich vereinbarte …
- FG Niedersachsen, 06.10.1999 - 4 K 310/91
Wahlrecht zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahme-Überschussrechnung
- BFH, 12.11.2014 - X R 39/13
Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene …
- FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 380/99
Rückzahlung einer Entschädigung; Zulässigkeit einer Klage des Ehemannes auf …
- BFH, 29.08.1985 - IV R 238/83
Notwendigkeit der Erstellung einer Eröffnungsbilanz für eine erstrebte …
- BFH, 26.01.1989 - IV R 300/84
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Konkurs - Bauunternehmer - …
- FG Niedersachsen, 08.04.1991 - VII-535/86
Einkommensteuer i.R. von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 31.08.1994 - X R 110/90
Ausübung eines Wahlrechts mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung der …
- BFH, 29.08.1985 - IV R 111/83
Möglichkeit der Verletzung eines Steuerpflichtigen in dessen Rechten im Falle …
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2007 - 5 K 3233/06
Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer, freiberufliche Tätigkeit
- BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91
Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer; …
- BFH, 20.05.1988 - III R 217/84
Anforderungen an die Grundsätze des Vermögensvergleichs - Überschuss der …
- FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 2605/12
Abgrenzung von Betriebseinnahme und durchlaufendem Posten und Folgen für die …
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01
Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung …
- BFH, 25.04.1985 - IV S 10/84
Einordnung von Vorleistungen Dritter, die der Steuerpflichtige im Hinblick auf …
- BFH, 25.04.1986 - IV B 126/85
Aufhebung oder Änderung eines ursprünglich fehlerhaften Steuerbescheids
- FG München, 12.05.2016 - 2 K 1704/13
Rehtmäßigkeit des Wechsels der steuerrechtlichen Gewinnermittlungsart
- FG Düsseldorf, 04.02.1997 - 11 K 1084/93
Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich; Merkmale einer …
- BFH, 29.01.1987 - IV R 269/84
Anforderungen an die Beweiswürdigung durch das Finanzamt
- FG Düsseldorf, 12.08.1998 - 14 K 7438/94
Rücktragungsfähigkeit von Verlusten; Erstattung der Arbeitnehmeranteile zur …